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EU AI Act: welche KI im Mittelstand als Hochrisiko gilt
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- Phillip Pham
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Hochrisiko nach dem EU AI Act: was den Mittelstand tatsächlich trifft
TL;DR
Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wurden mit dem Digital Omnibus vom Mai 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für regulierte Produkte nach Anhang I sogar auf den 2. August 2028. Verschoben wurden nur die Fristen — nicht die Einstufung. Und drei Pflichten gelten unabhängig davon bereits heute.
Was der Aufschub bedeutet und was nicht
Im Mai 2026 hat die EU mit dem Digital Omnibus die Fristen der KI-Verordnung entzerrt. Für Systeme nach Anhang III — dazu gleich mehr — verschiebt sich der Geltungsbeginn der Hochrisiko-Pflichten von August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Für KI, die als Sicherheitsbauteil in bereits regulierten Produkten steckt (Anhang I), auf den 2. August 2028.
Der Grund ist unspektakulär und aufschlussreich zugleich: Die harmonisierten Normen, ohne die eine Konformitätsbewertung praktisch nicht durchführbar ist, sind nicht fertig. Und die benannten Stellen, die bewerten sollen, sind noch nicht ausreichend benannt. Man hat die Frist an die Realität angepasst, nicht die Anforderung an die Wirtschaft.
Genau das ist der Punkt, an dem viele Unternehmen den falschen Schluss ziehen. Verschoben wurde der Zeitpunkt, ab dem die Pflichten durchgesetzt werden. Nicht verschoben wurden:
- die Risikokategorien — was Hochrisiko ist, ist unverändert Hochrisiko
- die verbotenen Praktiken nach Artikel 5, die seit Februar 2025 gelten
- die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4, ebenfalls seit Februar 2025 in Kraft
- die Transparenzpflichten nach Artikel 50
- die Bußgeldhöhen
Wer den Aufschub als Entwarnung liest, hat drei Pflichten übersehen, die heute schon gelten, und plant ein Zertifizierungsprojekt, das 18 Monate braucht, mit 16 Monaten Vorlauf.
Die vier Fälle, die den Mittelstand wirklich treffen
Anhang III listet acht Bereiche. Die meisten davon — biometrische Identifizierung, Strafverfolgung, Migration, Justiz — sind für ein produzierendes Unternehmen irrelevant. Vier Fälle sind es nicht, und sie sind unauffälliger, als die Aufregung um KI-Regulierung vermuten lässt.
Bewerberauswahl und Personalentscheidungen. Das ist der mit Abstand häufigste Fall. Ein System, das Bewerbungen vorsortiert, Lebensläufe bewertet oder Kandidaten in eine Rangfolge bringt, fällt unter Anhang III. Ebenso Systeme, die Beförderungen, Kündigungen oder Aufgabenzuweisungen beeinflussen. Der Schwellenwert ist niedrig: Es genügt, dass das System die Entscheidung unterstützt.
Das trifft mehr Häuser, als es scheint. Wer im Bewerbungsprozess ein Werkzeug einsetzt, das Lebensläufe zusammenfasst und Passungsbewertungen liefert, ist drin.
Zugang zu Bildung und Prüfungsbewertung. Relevant für Unternehmen mit eigener Ausbildungsakademie oder Zertifizierungsprogrammen. Ein System, das Prüfungsergebnisse bewertet oder über die Zulassung entscheidet, fällt darunter.
Kreditwürdigkeitsprüfung. Betrifft nicht nur Banken. Wer im B2B-Geschäft Zahlungsziele über ein automatisiertes Scoring vergibt, sollte prüfen, ob natürliche Personen betroffen sind — bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften ist das schnell der Fall.
Kritische Infrastruktur. KI als Sicherheitsbauteil in der Verwaltung und im Betrieb von Wasser, Gas, Wärme, Strom oder Verkehr. Für Stadtwerke und Energieversorger ist das der zentrale Punkt. Ein Prognosemodell für die Netzlast, das in die Steuerung eingreift, ist etwas anderes als eines, das einen Bericht erzeugt.
Was nicht Hochrisiko ist, obwohl es oft dafür gehalten wird: Qualitätskontrolle per Bilderkennung in der Fertigung, vorausschauende Wartung, Nachfrageprognose, interne Wissenssuche, Textformulierung. Diese Anwendungen tragen den größten Teil des Nutzens im Mittelstand — und liegen regulatorisch im unkritischen Bereich.
Die drei Pflichten, die heute schon gelten
Hier lohnt sich Aufmerksamkeit, weil sie im Schatten der Hochrisiko-Debatte untergehen.
Artikel 4 — KI-Kompetenz. Betreiber müssen sicherstellen, dass Personal, das KI-Systeme bedient, über ausreichende Kompetenz verfügt. Das gilt seit Februar 2025, für jedes Unternehmen, für jedes KI-System, unabhängig von der Risikoklasse. Es gibt keine vorgeschriebene Form — aber es gibt eine Nachweispflicht, wenn gefragt wird.
Praktisch heißt das: eine dokumentierte Schulung, die vermittelt, was das eingesetzte System kann, wo seine Grenzen liegen und welche Daten nicht hineingehören. Zwei Stunden, einmal pro Jahr, mit Teilnehmerliste. Wer das nicht hat, hat eine offene Flanke, die nichts mit Hochrisiko zu tun hat. Eine Struktur dafür steht im Leitfaden zur KI-Schulung für Mitarbeiter.
Artikel 5 — verbotene Praktiken. Ebenfalls seit Februar 2025. Für den Mittelstand relevant ist vor allem das Verbot der Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Wer Systeme einsetzt, die den emotionalen Zustand von Mitarbeitern ableiten — etwa aus Stimmanalyse in der Telefonie oder Kameraauswertung —, bewegt sich im verbotenen Bereich, mit den höchsten Bußgeldrahmen der Verordnung. Das ist kein theoretischer Fall: Manche Callcenter-Software bringt solche Funktionen mit, und niemand hat sie bewusst aktiviert.
Artikel 50 — Transparenz. Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren. Künstlich erzeugte Bilder, Ton- und Videoinhalte müssen als solche gekennzeichnet sein. Für einen Kundenchatbot heißt das: ein Hinweis, kein Kleingedrucktes.
Was Sie bis Dezember 2027 tun sollten
Nicht: ein Compliance-Projekt starten. Sondern in dieser Reihenfolge:
- Bestandsaufnahme. Welche KI-Systeme laufen im Haus, wer betreibt sie, welche Entscheidungen beeinflussen sie? Rechnen Sie damit, dass die Liste länger wird als erwartet — Funktionen in bestehender Software zählen mit.
- Einstufung. Für jedes System: unkritisch, Transparenzpflicht oder Anhang III? Diese Prüfung dauert pro System eine halbe Stunde, wenn die Beschreibung sauber ist.
- Die Anhang-III-Fälle isolieren. In den meisten Häusern sind das null bis zwei Systeme, und fast immer ist das Bewerbermanagement dabei.
- Artikel 4 und 50 sofort erledigen. Schulung ansetzen, Chatbots kennzeichnen. Das ist Arbeit für eine Woche und schließt die akute Lücke.
- Erst dann über Risikomanagement, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung nachdenken — und zwar mit Blick auf die harmonisierten Normen, sobald sie vorliegen.
Unsere Einschätzung zum Zeitpunkt: Wer null Anhang-III-Systeme hat, kann die Sache bis Mitte 2027 ruhen lassen. Wer eines hat, sollte im ersten Halbjahr 2027 anfangen — nicht früher, weil die Normen dann belastbarer sind, aber auch nicht später, weil eine Konformitätsbewertung Vorlauf braucht. Wie sich das mit einer ISO-42001-Zertifizierung verzahnt, steht in der Einordnung zu ISO 42001 im Mittelstand.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten des EU AI Act?
Für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, für KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Diese Termine ergeben sich aus dem Digital Omnibus vom Mai 2026, der die ursprünglich für August 2026 vorgesehene Frist verschoben hat. Grund war, dass die harmonisierten Normen und die benannten Stellen nicht rechtzeitig verfügbar waren.
Ist ein KI-Chatbot für Kundenanfragen ein Hochrisiko-System?
In der Regel nicht. Ein Assistent, der Auskünfte gibt oder Dokumente durchsucht, fällt unter die Transparenzpflicht nach Artikel 50 — der Nutzer muss erkennen können, dass er mit einem System spricht — aber nicht unter Anhang III. Hochrisiko wird es erst, wenn das System über Zugang zu wesentlichen Leistungen entscheidet oder in kritische Infrastruktur eingreift.
Fällt KI im Bewerbungsprozess unter den EU AI Act?
Ja, das ist der häufigste Hochrisiko-Fall im Mittelstand. Anhang III erfasst Systeme für die Auswahl und Bewertung von Bewerbern ebenso wie solche, die Beförderungen, Kündigungen oder Aufgabenzuweisungen beeinflussen. Es genügt, dass das System die Entscheidung unterstützt — eine vollautomatische Entscheidung ist nicht erforderlich.
Was bedeutet die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 konkret?
Dass Beschäftigte, die KI-Systeme bedienen, deren Funktionsweise, Grenzen und Risiken einschätzen können — nachweisbar. Die Verordnung schreibt keine Form vor. Praktikabel ist eine jährliche Schulung von ein bis zwei Stunden mit dokumentierter Teilnahme, die das konkret eingesetzte System behandelt statt allgemeiner KI-Grundlagen. Die Pflicht gilt seit Februar 2025 und unabhängig von der Risikoklasse.
Drohen Bußgelder, obwohl die Fristen verschoben wurden?
Für die bereits geltenden Teile ja. Verbotene Praktiken nach Artikel 5, die Kompetenzpflicht nach Artikel 4 und die Transparenzpflichten nach Artikel 50 sind in Kraft, und die Bußgeldrahmen wurden durch den Digital Omnibus nicht verändert. Verschoben wurde ausschließlich der Geltungsbeginn der Pflichten für Hochrisiko-Systeme.
Der nächste Schritt
Erstellen Sie eine Liste der KI-Systeme im Haus — inklusive der Funktionen, die in vorhandener Software mitgeliefert wurden. Wenn darauf kein Anhang-III-Fall steht, haben Sie bis 2027 Ruhe und müssen nur Artikel 4 und 50 erledigen. Wenn doch, kennen Sie Ihren Zeitplan. Bei der Einstufung schauen wir gern mit.
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